ABGs
1. Allgemeines
In den
hier niedergelegten Geschäftsbedingungen ist die
Firma Seibold Werbetechnik als Lieferant, und der
Vertragspartner als Käufer bezeichnet. Alle vom
Lieferanten erbrachten Lieferungen und Leistungen
unterliegen diesen Geschäftsbedingungen. Im
Falle, daß erteilte Aufträge durch den
Lieferanten nicht ausdrücklich bestätigt
werden, sind diese Geschäftsbedingungen
gültig. Mit Auftragserteilung werden die
hier aufgeführten Geschäftsbedingungen
ausnahmslos anerkannt.
2.
Schutzrechte
Die in
den Unterlagen des Lieferanten aufgeführten
Produkte tragen Produktnamen welche Handelsmarken
des Lieferanten sind, und dürfen, ohne dessen
ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht
anderweitig verwendet werden. Alle anderen
Namensangaben sind Warenzeichen, oder
eingetragene Warenzeichen der betreffenden
Firmen. Das Copyright für alle bildlichen
Darstellungen, Inhalte von Werbemitteln des
Lieferanten liegt beim Lieferanten und darf ohne
dessen ausdrückliche, schriftliche Genehmigung,
ganz oder teilweise, nicht anderweitig verwendet
werden.
3.
Informationen
Alle vom
Lieferanten veröffentlichten Informationen sind
freibleibend und können ohne vorherige
Ankündigung jederzeit geändert werden.
4.
Preisangaben
Alle
Preisangaben sind Nettopreise zuzüglich der
jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.
Lieferungen / Teillieferungen
Alle
Lieferungen erfolgen ab München auf Gefahr des
Käufers. Der Transportweg und Transporteur wird,
falls nichts anderes schriftlich vereinbart
wurde, vom Lieferanten festgelegt. Der Lieferant
behält sich das Recht zu Teillieferungen vor, es
sei denn, mit dem Käufer ist schriftlich etwas
anderes vereinbart.
6.
Lieferzeiten
Vom
Lieferanten genannte Lieferzeiten sind Plandaten
aus deren Nichteinhaltung keinerlei Ansprüche
abgeleitet werden können, es sei denn dem
Käufer wurden verbindliche Liefertermine
schriftlicht bestätigt. Ist der Lieferant nicht
in der Lage, einen verbindlichen, schriftlich
bestätigten Liefertermin einzuhalten, so ist der
Käufer verpflichtet eine angemessene, und vom
Lieferanten schriftlich zu akzeptierende,
Nachfrist einzuräumen.
7.
Verpackungen
Verpackungskosten
sind in den aufgeführten Preisen enthalten.
8.
Abnahmeverpflichtung / Umtauschrecht
Der
Käufer ist grundsätzlich zur Annahme der
bestellten Ware verpflichtet. Produkte die
speziell für einen Käufer angefertigt wurden,
wie die individuell gefertigten Mousepads,
Druckerzeugnisse allgemein und andere
speziell für den Käufer angefertigten Produkte,
ist jeder Umtausch ausgeschlossen, es sei denn
ein Mangel ist auf das Verschulden des
Lieferanten zurückzuführen.
9.
Produktdefinitionen / Spezifikationen
Für die
zweifelsfreie Beschreibung des von ihm
benötigten Produktes ist grundsätzlich der
Käufer alleinig verantwortlich. Vom Käufer zur
Auftragsgrundlage gemachte Spezifikationen
bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen
Anerkennung als Auftragsgrundlage durch den
Lieferanten .
10.
Transportschäden und Angabe von
Versicherungswerten im Auftrag: Transportschäden
jeglicher Art hat der Käufer dem Überbringer
der Ware vor Ort und dem Lieferanten sofort
unverzüglich mitzuteilen. Ohne sofortige
Reklamation von Transportschäden beim
Überbringer der Ware und beim Lieferanten kann
der Käufer keinerlei Ansprüche geltend machen.
11.
Mängelrügen: Mängelrügen,
die sich nicht auf Transport-schäden beziehen,
sind dem Lieferanten spätestens innerhalb von 8
Tagen nach Erhalt der Ware bekannt zu geben.
Erfolgt die Anzeige jedweder Mängel nicht
innerhalb dieser Frist in schriftlicher Form,
kann der Käufer keinerlei Ansprüche an den
Lieferanten stellen. Eine Mängelrüge kann in
keinem Fall eine Forderung aus Folgeschäden
begründen.
12.
Warenrücksendungen:
Warenrücksendungen,
ungeachtet des Anlasses für die Rücksendung,
werden vom Lieferanten nur angenommen, wenn die
Warenrücksendung frei Haus erfolgt, der Käufer
die Rücksendung dem Lieferanten avisiert hat,
und dieser mit der Rücksendung einverstanden
ist.
13.
Toleranzen: Bei
Mauspads können bedingt durch Druck und
Schneidarbeiten Toleranzen von +/- 2 mm zum
freigebenen Muster auftreten. Diese Toleranzen
berechtigen nicht zum Umtausch der Ware.
14.
Garantie: Das
Lieferprogramm des Lieferanten besteht aus selbst
hergestellten und aus Produkten, die anderweitig
hergestellt werden. Wir gewähren daher
regelmässig die ges. Garantiezeit von 6 Monaten
ab Lieferung. Im Falle unsachgemäßer Anbringung
oder Handhabung der vom Lieferanten gelieferten
Waren erlischt jeglicher Garantieanspruch. Ist
ein Garantieanspruch berechtigt, entsteht mit dem
Garantieanspruch in keinem Falle irgendein
Anspruch auf den Ersatz von irgendwelcher
Folgeschäden. Für Fremdprodukte werden
ausschließlich Garantieleistungen im Rahmen des
Vorlieferanten erbracht. Für im Ausland bezogene
Waren übernimmt der Lieferant die
Gewährleistung laut § 477 des BGB. Alle
Garantieansprüche des Käufers können nur auf
Beseitigung eines Mangels in angemessener Zeit
oder Auflösung des Kaufvertrages im
Einverständnis mit dem Lieferanten lauten.
Ansprüche auf Folgeschäden jeglicher Art
können seitens des Käufers in keinem Falle
geltend gemacht werden.
15. Eigentumsvorbehalt: Der
Lieferant behält sich das Eigentum an der
gelieferten Ware solange vor, bis der gesamte
Kaufpreis bezahlt ist. Be- und Verarbeitung der
Waren erfolgt immer im Auftrag des Lieferanten ,
ohne daß ihm daraus Kosten in Rechnung gestellt
werden. Sicherungsübereignungen und
Verpfändungen der diesem Eigentums-vorbehalt
unterliegenden Waren sind dem Käufer nicht
gestattet.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für
beide Parteien gilt als Erfüllungsort und
Gerichtsstand Landau in Niederbayern als
vereinbart.